Sexualdienstleistungen

Gesetzlich geregelte Sexualdienstleistungen - Österreich und Kenia im
Vergleich


Prostitution (bzw. „Sexualdienstleistung“ wie es in der oberösterreichischen
Gesetzgebung heißt) ist in Österreich bereits seit 1974 nicht mehr gesetzeswidrig.
Nicht so in Kenia, wo Prostitution nach wie vor illegal ist, was dort auch zu einer
Reihe von Problemen führt. Es lohnt sich daher die Situation in den beiden Ländern
näher zu betrachten und zu vergleichen.
In Kenia gibt es keine gesetzliche Regelung der Prostitution. Tausende Männer,
Frauen und Kinder arbeiten in Kenia im Sexgewerbe. In diesem Milieu stehen nicht
die menschlichen Beziehungen im Vordergrund. Die meisten Betroffenen gehen
dieser Arbeit nicht aus freiem Willen nach, sondern werden von ihren Zuhälter/-innen
dazu genötigt, oder ihre eigene wirtschaftliche Lage zwingt sie dazu, Geld mit dem
Verkauf ihres Körpers zu verdienen. Die verbreitete Armut und Arbeitslosigkeit treibt
viele in die Prostitution. Oft sehen Mütter den Tausch von Sexualdienstleistungen
gegen Geld als die einzige Möglichkeit, sich selbst und ihre Kinder mit dem Nötigsten
zu versorgen. Auch viele unsere Gruppenmitglieder von Mt. Zion in Emali/ Kenia
haben aufgrund ihrer verheerenden wirtschaftlichen Lage keine andere Wahl.
In Österreich fällt die Prostitution in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dadurch gibt
es in jedem Bundesland eine eigene gesetzliche Regelung der
Sexualdienstleistungen. Der Begriff „Sexualdienstleistung“ wird dabei nur in
Oberösterreich verwendet (vgl. Wagner/Winter, 2014, S.2f).
Da in Kenia sehr viele Menschen mit dem HI-Virus infiziert sind, ist es sehr wichtig,
die Männer und Frauen über das Virus aufzuklären, um ihnen einen Weg zu zeigen,
wie sie sich, trotz ihrer Arbeit, vor einer Ansteckung schützen können. Nach wie vor
werden Menschen, die dieses Virus in sich tragen, stigmatisiert und von der
Gesellschaft ausgegrenzt. Anders als in Österreich gibt es in Kenia keine gesetzliche
Grundlage zur Überprüfung des Gesundheitszustandes der jeweiligen Menschen, die
ihren Körper für wenig Geld verkaufen.
Laut Geschlechtskrankheiten-Gesetz §2 werden Sexualdienstleister/-innen in
Österreich als Menschen betrachtet, die aufgrund ihrer Tätigkeiten zu den Frauen
und Männern zählen, „bei denen begründet davon ausgegangen werden kann, dass
sie geschlechtskrank sind.“ Die Untersuchungen, die in regelmäßigen Abständen von
sechs bis zwölf Wochen bei einer Amtsärztin stattfinden, werden in
Gesundheitsbüchern angeführt, welche die Sexarbeiter/-innen bei Kontrollen
vorweisen müssen (vgl. Wagner/Winter, 2014, S.3).
Denis Nzioka, ein unabhängiger Gender-Aktivist und Menschenrechtsverteidiger aus
Kenia ist der Meinung, dass es sinnvoll wäre, Sexarbeit in Kenia zu legalisieren.
Denn so besteht für die einzelnen Menschen die Möglichkeit sexuelle
Dienstleistungen anzubieten, frei von der Kontrolle der Mafia (Quelle: Entwicklung
und Zusammenarbeit, 25.09.2018)

Obwohl die Arbeit der Sexualdienstleister/-innen in Österreich gesetzlich geregelt ist,
wollen wir dennoch darauf hinweisen, dass es auch in Österreich illegale Prostitution
gibt. Auch in einem Sozialstaat wie Österreich sind viele Frauen und Männer von
Armut und Arbeitslosigkeit betroffen und deshalb auf den Verkauf ihres Körpers
angewiesen. Wir wollen an dieser Stelle die Beratungsstelle LENA von der
Trägerorganisation Caritas in Linz erwähnen, die Menschen unterstützen, die in der
Prostitution arbeiten, bzw. gearbeitet haben. (Quelle: Caritas der Diözese Linz,
28.09.2018)
Für Interessent/-innen dieser Thematik wollen wir auf Sues Blog „Nairobi Nights“
aufmerksam machen: nairobiprostitute.blogspot.com
Hier hat eine Prostituierte aus Ostafrika bis 2012 über ihren Alltag im Sexgewerbe
erzählt. Sie berichtete offen über Kunden, die nicht zahlen wollen oder thematisierte
diverse Geschlechtskrankheiten. Sue wurde regelmäßig von der Polizei
festgenommen, da Prostitution in Kenia strafrechtlich verfolgt wird.

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Quellen:
Wagner, Petra/Winter, Judith (2014): Sexualdienstleistung in Österreich. Eine
Analyse der Gesetzgebung mit Fokus auf das Sexualdienstleistungsgesetz in
Oberösterreich. Soziales_kapital. Wissenschaftliches Journal österreichischer
Fachhochschul-Studiengänge Soziale Arbeit, Nr. 11 (2014).