Kindesmissbrauch in Kenia

Kindesmissbrauch in Kenia

Die Misshandlung von Minderjährigen gilt in Kenia als gesetzeswidrig. Den Grundstein dieser gesetzlichen Lage bildet die UN-Kinderrechtskonvention. Diese beinhaltet, dass körperliche Züchtigung von Kindern in allen Lebensbereichen verboten ist. Kenia zählt seit 2010 zu einem der 52 Staaten, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, also für den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung, ausspricht. Zudem sind aufgrund der unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention alle Formen der Gewalt und ausbeutende Arbeit von Kindern verfassungsrechtlich verboten. Körperliche Züchtigung von Kindern stellt eine Verletzung ihrer Würde und körperlichen Integrität dar.

Aufgrund mangelnder Aufklärung ist einigen Kindern und Jugendlichen in Kenia nicht bewusst, dass sie ein Recht auf ein Leben ohne Gewalterfahrungen haben. Dennoch gibt es in Kenia, trotz der bestehenden UN-Kinderrechtskonvention, diesbezüglich noch keinen ausreichenden Schutz. So kann ein Grund dafür sein, dass wegen mangelnder Finanzierung dieses Gesetz oft nicht vorschriftsgemäß umgesetzt wird. Jane Kinuthia, stellvertretende Leiterin des District Children´s Office, setzt sich unter anderem als Behördenmitarbeiterin für etwaige Fälle ein. Sie ist verantwortlich für misshandelte und vernachlässigte Kinder in der Kommune von Meru, zu der 230.000 Menschen zählen, von der Hauptstadt Nairobi 225 Kilometer entfernt.  

Ein Arbeitsalltag für Jane Kinuthia beginnt bereits früh morgens in einem staubigen Hinterhof eines winzigen Gebäudes von Meru. So warten Frauen, Männer, Mütter mit ihren Kindern, Alte und Junge auf einen Termin bei der Behördenmitarbeiterin. Ein Teil ihrer Arbeit ist es, all die Anfragen bzgl. Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsklagen und Scheidungen unter Kontrolle zu bringen. Laut Jane Kinuthia ist es herausfordernd, die vielzähligen Anfragen zu bewältigen. Bis zu 500 Fälle von Vernachlässigungen oder Misshandlungen von Kindern landen pro Monat auf ihrem Schreibtisch.

Ein Teil der behördlichen Arbeit liegt darin, dass sexuell missbrauchte Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld genommen werden müssen. Es wird damit argumentiert, dass sie in ihren Familien nicht mehr sein können, da sie dort nicht mehr sicher sind. Es kommt nicht selten vor, dass die Opfer von sexuellen Misshandlungen selbst zu Schuldigen gemacht werden. Außerdem würden sie dann in der Schule diskriminiert und stigmatisiert werden. In der Regel werden Kinder nicht nur einmal missbraucht, sondern dieser Vorfall wiederholt sich des Öfteren. Kinder, die von sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung betroffen sind, bekommen keinen behördlichen Beistand, wenn sie noch zu Hause wohnen und die Täter*innen nicht verurteilt werden.

Als Gründe der Misshandlungen gibt Jane Kinuthia fehlende Liebe, fehlendes Interesse, Armut, Verwahrlosung und Gewalt an. Die Gleichgültigkeit gegenüber Gewalt an Frauen und Mädchen lässt sich wie folgt ausdrücken: 57% aller Mädchen und 54% aller Jungen zwischen 15 und 19 Jahren halten es, laut einer Umfrage von 2009, für berechtigt, wenn ein Mann seine Frau schlägt. Die Ursachen dieses Forschungsergebnisses werden jedoch nicht erklärt.

Aufgrund von mangelnder gesetzlicher Durchsetzung werden Frauen mit ihren Gewalterfahrungen alleine gelassen. Mindestens einmal in der Woche muss sich Jane Kinuthia mit dem Thema der sexuellen Gewalterfahrungen von Kindern auseinandersetzen. Sie gibt an, dass sie regelmäßig mit Kindern in Kontakt tritt, die Schutz und eine neue Unterkunft, weg von ihrem bisherigen Zuhause, brauchen. Des Öfteren kommt es jedoch vor, dass sie für diese Kinder kein passendes Angebot findet.  

Durch sexuelle Misshandlungen können nicht nur körperliche, sondern auch irreparable psychische Beeinträchtigungen bei den Betroffenen entstehen. So können neben offenen Wunden auch etwa diverse Geschlechtskrankheiten, wie HIV weiterverbreitet werden, denn das HI-Virus wird durch verschiedene Körperflüssigkeiten, wie etwa Blut, Vaginalsekret, Sperma und auch Muttermilch weitergegeben. Bei diversen Misshandlungen kann das infizierte Blut als Übertragungsmöglichkeit gezählt werden.

Wir wollen mit unserem Verein gegen die Übertragung des HI-Virus ankämpfen. So ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit die Aufklärung über ansteckende Krankheiten, darunter vor allem HIV. Ein Augenmerk liegt darauf, dass bereits infizierte Kinder, Frauen und Männer – unabhängig davon, wie sie sich infiziert haben – die Möglichkeit eines offenen und vertrauten Rahmens haben, um mit ihren Anliegen und Bedürfnissen zu Mt. Zion zu gehen, um die nötige soziale und gesundheitliche Unterstützung zu bekommen. Durch die Selbsthilfegruppen haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ein offenes Ohr zu finden und der Erfahrungsaustausch über ein Leben mit der Krankheit steht im Vordergrund.